Vorläufer zur Universitätsgründung

Eine „gute Schule“ in Schleswig forderte der Reformator Johannes Bugenhagen 1542

Johannes Bugenhagen, Reformator in Norddeutschland, ordnete in der von ihm verfassten Kirchenordnung für Schleswig-Holstein (1542) sorgfältig und detailliert die „Einrichtung der Schulen in jeder Stadt und jedem Flecken“. Er regte bereits die Einrichtung einer höheren Lehranstalt in Schleswig an:

„Eine gute Schule soll vom Kapitel zu Schleswig eingerichtet werden, und zwar mit drei verschiedenen Lektorien, worin es mit der Zeit fünf Klassen je nach Lernvermögen und Kenntnisstand der Schüler mit sieben Präzeptoren (=Lehrer) geben soll, ….“

Die Verwirklichung scheiterte zunächst an der Landesteilung von 1544 und am
Widerstreben des Domkapitels.

Johannes Bugenhagen (* 24. Juni 1485 in Wollin, Herzogtum Pommern; † 20. April 1558 in Wittenberg, Kurfürstentum Sachsen), auch Doctor Pomeranus genannt, war ein bedeutender norddeutscher Reformator und Weggefährte Martin Luthers.

Bild: Johannes Bugenhagen von Cranach d. Ä. 1543, Herzog-Anton-Ulrich-Museum Braunschweig

 

Ein„Paedagogicum publicum“ in Schleswig gründete Herzog Adolf von Gottorf 1567

1563 griff der Schleswiger Generalsuperintendent Paul von Eitzen* die Anregungen des Reformators Johannes Bugenhagen auf und schlug den Landesherren vor, für alle Landesteile eine höhere Landesschule zu errichten. Er legte detaillierte Pläne vor. Der Gottorfer Herzog Adolf verwirklichte diesen Plan schließlich gegen die Ablehnung seiner Mitregenten.

Am 17. November 1567 wurde das Paedagogicum feierlich eröffnet. Vorgesehen war die Lehre der artes liberales (Philosophie, Sprachen, Mathematik, Physik), sowie theologische, juristische und medizinische Vorlesungen. Das herzogliche Patent gewährte Privilegien. Eine Universität war das Paedagogicum dennoch nicht. Es fehlte das nur vom Kaiser zu gewährende Privileg, akademische Grade zu verleihen. Nach dem Tode Herzog Adolfs, 1586, kam das Paedagogicum zum Erliegen; nachdem Bordesholm mit seiner Fürstenschule den Gottorfern zugefallen war, gab es für zwei Einrichtungen wenig Spielraum.

*Titel des leitenden Geistlichen in lutherischen Ländern; der Bischofstitel wurde vermieden, weil staats-­ und krichenrechtlich der „summus episcopus“ der Landessherr war.

 

Eine Fürstenschule in Bordesholm gründete Herzog Hans d. Ä. von Schleswig-Holstein-Hadersleben 1566

Zeitgleich mit dem Paedagogicum in Schleswig gründete Herzog Hans d. Ä. von Schleswig-Holstein-Hadersleben (1521-1580) in seinem Landesteil im Jahre 1566 in den Räumen des bis dahin bestehenden Augustiner Chorherrenstifts in Bordesholm eine Fürstenschule.

Es wurden aus den Fürstentümern 16 Knaben aufgenommen, unterrichtet und unterhalten gegen die Verpflichtung, später dem Herzog zu dienen. Zwei Lehrer, als magister artium graduiert, unterrichteten, der eine am Vormittag Grammatik und am Nachmittag die Lektüre guter Autoren, der andere täglich durch eine theologische Vorlesung.

Nach dem Tode Herzog Hans´ (1580) wurde das Gebiet zwischen König Friedrich II von Dänemark und Herzog Adolf von Gottorf geteilt. Bordesholm fiel an den gottorfischen Staat. Die Zahl der Schüler wurde auf bis zu 36 erhöht. Das Paedagogicum in Schleswig wurde aufgegeben.

Die Bordesholmer Lateinschule bestand mit Unterbrechungen in Kriegszeiten rund 100 Jahre. Die Schließung erfolgte 1665 durch Herzog Christian Albrecht von Schleswig-Holstein-Gottorp (1641-1695), nachdem diesem Bordesholm zugefallen war, im Interesse der Gründung einer Universität in Kiel